AGB

AGB für Fernunterricht mit e-Learning

§ 1 Teilnahme am Fernlehrgang

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt an dem vom Veranstalter durchgeführten Fernlehrgang teil.

 

§ 2 Lehrgangsumfang

Der Lehrgang wird im einzelnen Angebot mit Dauer und Durchführung im einzelnen beschrieben.

 

§ 3 Betreuung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird während des gesamten Fernlehrgangs von sachkundigen und geeigneten Dozenten betreut. Die Betreuung umfasst:

  • Beantwortung von Verständnisfragen zum Inhalt der Lehreinheiten, die schriftlich oder per E-Mail an den Veranstalter zu richten sind,
  • Korrektur der in den Lehreinheiten enthaltenen Kontrollaufgaben mit Hinweisen zur richtigen Lösung der Aufgaben,
  • ggf. Unterricht in den Präsenzphasen und Durchführung der Blockprüfungen,
  • ggf. Korrektur der Blockprüfungen mit Hinweisen zur richtigen Beantwortung der Prüfungsfragen,
  • ggf. Anleitung des Teilnehmers/der Teilnehmerin in der Nachbereitungsphase durch Aufgabe praktischer Beispielfälle, durch Unterweisung per E-Mail, im Einzelfall auch telefonisch, und durch geeignete Überprüfung der erzielten Lernfortschritte.
  • ggf. Durchführung der Abschlussprüfung und gegebenenfalls der Wiederholungsprüfung.

 

Der Veranstalter ist dem Teilnehmer/der Teilnehmerin ferner bei der Behebung von Schwierigkeiten behilflich, die sich durch den Einsatz elektronischer Medien im Zusammenhang mit diesem Lehrgang ergeben. Diese Hilfe ist auf die Leistungen begrenzt, die der Veranstalter aufgrund der bei ihm vorhandenen Sachkenntnis in zumutbarer Weise erbringen kann. Ein Rechtsanspruch auf Schulung in der Handhabung bestimmter Hard- oder Software oder auf Behebung bestimmter Fehler besteht nicht.

 

§ 4 Durchführung des Fernlehrgangs

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt einen PC mit Internetanschluss bereit, der den folgenden Mindestanforderungen genügt: … . Er/sie sorgt dafür, dass dieser Mindeststandard während des Lehrgangs aufrechterhalten bleibt und bei eventuellen Störungen unverzüglich wiederhergestellt wird.

Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind, in angemessener Weise vermittelt werden. Er stellt sicher, dass auf seiner Seite die nötigen technischen Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch gegeben sind.

Der Veranstalter stellt Lehrpersonal, Lernmittel und Unterrichtsräume. Er stellt dem Teilnehmer/der Teilnehmerin eine Lernplattform im Internet zur Verfügung.  Sonstige Software und Bücher sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin auf eigene Rechnung anzuschaffen. Zusätzliche Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationseinrichtungen über die normalen Gebühren hinaus entstehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin nicht.

Soweit dem Teilnehmer/der Teilnehmerin vom Veranstalter Software zur Verfügung gestellt wird, verpflichtet er/sie sich zur strikten Beachtung der jeweils geltenden Lizenzbestimmungen. Er/sie verpflichtet sich insbesondere, die Software nur persönlich zu nutzen, nicht zu kopieren und nicht weiterzugeben.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin nimmt regelmäßig am Unterricht teil und bemüht sich, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben.

Im Falle einer nicht vermeidbaren Verhinderung an einer Präsenzphase unterrichtet der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Veranstalter unverzüglich, wenn möglich im Voraus. Die Präsenzphase kann nach Terminabsprache mit dem Veranstalter im nächsten Unterrichtsblock nachgeholt werden. Eine spätere Nachholung ist nicht möglich. Der Grund der Verhinderung ist dem Veranstalter auf Anfrage durch ärztliches Attest oder in anderer geeigneter Weise nachzuweisen.

§ 5 Vergütung

Für die Teilnahme an der Maßnahme und für die sonstigen im Vertrag vorgesehenen Leistungen zahlt der Teilnehmer eine Vergütung gemäß Seminarausschreibung. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung besteht unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit der Maßnahme Zahlungen durch Dritte geleistet werden.

Die Vergütung ist entweder entsprechend dem beigefügten Zahlungsplan zu zahlen.

§ 6 Beendigung des Fernlehrgangs

Die Maßnahme endet nach dem in der Ausschreibung angegebenen Zeitraum.

 

§ 7 Vorzeitige Vertragsbeendigung

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

Die Maßnahme kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung durch den Veranstalter ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug gerät.

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erklärt werden. Im Falle der Kündigung zahlt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Vergütung nach Ziffer 5. dieses Vertrages für den Zeitraum bis zur Vertragsbeendigung.

 

§ 8 Schlussklauseln

Die Teilnehmerangaben werden für interne Zwecke gespeichert.

Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Sollte eine solche nicht bestehen, werden sich die Vertragsparteien auf eine für beide Seiten angemessene Regelung einigen.